Ratgeber für Handwerksbetriebe
Was eine Webseite kostet, wie Betriebe über Google gefunden werden und was auf eine gute Handwerker-Webseite gehört – ausführlich erklärt, ohne Fachchinesisch.
Preisorientierung vorab: Eine Onepager-Webseite kostet 899 € zum Festpreis, die mehrseitige Variante 1.799 € für bis zu 20 Seiten – Nettopreise, einmalig statt monatlich. Welche Leistungen jeweils enthalten sind, steht auf der Preise-Seite.
Grundlagen & Entscheidung
Lohnt sich eine eigene Webseite überhaupt – und welcher Weg passt zum Betrieb?
Kosten & Angebote
Was eine Handwerker-Webseite realistisch kostet und worauf bei Angeboten zu achten ist.
Google & Sichtbarkeit
Wie Handwerksbetriebe online gefunden werden – und was dabei realistisch ist.
Aufbau & Inhalte
Was auf eine Handwerker-Webseite gehört, damit aus Besuchern Anfragen werden.
Kurz gefragt, kurz beantwortet
Praktische Fragen zur Zusammenarbeit, für die es keinen eigenen Artikel braucht.
Sobald das Gespräch über Ihren Betrieb stattgefunden hat und vorhandenes Bildmaterial vorliegt, in der Regel 7 Tage bis zur Live-Schaltung – nicht ab der Anfrage. Ein fehlendes Gespräch oder fehlendes Bildmaterial sind der häufigste Grund, warum es länger dauert.
Ja. Die Zusammenarbeit läuft vollständig remote über Telefon, WhatsApp und E-Mail, unabhängig davon, wo der Betrieb sitzt. Ein persönliches Treffen ist für kein Projekt erforderlich.
Für alle auf der Branchen-Seite gelisteten Gewerke existiert eine live erreichbare Demo-Webseite, dazu eine kompakte Onepager-Demo. Ist ein Gewerk nicht dabei, lässt sich auf Anfrage eine individuelle Demo erstellen.
Die Webseite wird technisch datenschutzfreundlich aufgesetzt: Schriften werden lokal ausgeliefert statt von externen Servern nachgeladen, und die Kontaktformular-Daten werden nur zur Bearbeitung der Anfrage verarbeitet. Für Impressum und Datenschutzerklärung bekommen Sie eine vollständige Aufstellung der tatsächlich eingesetzten Dienste und Datenflüsse, damit Ihr Anwalt oder Ihr Textgenerator damit arbeiten kann – die fertigen Texte baue ich ein. Erstellen und verantworten müssen Sie sie als Betreiber selbst; die Beurteilung der Rechtslage ist Anwaltssache und keine Leistung eines Webdesigners.
Für die Webseiten-Erstellung nicht – es handelt sich um ein einmaliges Projekt. Laufende Wartung oder Betreuung wird optional und ohne feste Mindestlaufzeit vereinbart.
Frage nicht dabei?
Kurz schreiben, worum es geht – eine passende Einschätzung folgt innerhalb von 48 Stunden.